Woher erhalte ich eine Verordnung / ein Rezept?

Verordnungen stellen Kinderärzte,  HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Hausärzte und in einigen Fällen auch andere Fachärzte aus. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung zeitnah zur Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.

Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes, außerdem fallen 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an. Beides wird komplett der jeweiligen Krankenversicherung gutgeschrieben und von unserem Honorar abgezogen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte sprechen Sie uns diesbezülich an oder lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Näheres dazu finden Sie auch unter: www.heilmittelrichtlinien.de/

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes bekommen SieTherapieeinheiten von 30 Min., 45 Min. oder 60 Min. verordnet. Meist findet die Therapie 1 – 2 x wöchentlich statt.

Was geschieht in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt und es werden einige Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen bzw. sprachtherapeutischen Diagnose durchgeführt.

Sie haben die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Wir besprechen gemeinsam anhand verschiedener Fragen zum Beginn und Verlauf der jeweiligen Sprach- Sprech- oder Stimmstörung, wo der größte Therapiebedarf besteht und was die Inhalte Ihrer Behandlung sein werden.

Für die logopädische Diagnostik und Behandlung brauchen Sie ein äztliches Rezept.

Sie erhalten dies je nach Störungsbild und Alter vom entsprechenden Arzt.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte.
Die gesetzlichen und privaten Kassen übernehmen bzw. erstatten die Kosten für die Behandlung bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr vollständig, ansonsten muss ein Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Rezeptgebühr von 10€ selbst übernommen werden wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wann und wie oft eine Therapie verschrieben werden kann, und wiehäufig Verlängerungen möglich sind, hängt von den Richtlinien der Krankenversicherungen ab. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrem Arzt oder von uns.

Da wir ausschließlich nach Terminvereinbarung arbeiten, bitte ich Sie, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular einen Termin zu vereinbaren.

Wir besprechen gemeinsam anhand verschiedener Fragen zum Beginn und Verlauf der jeweiligen Sprach- Sprech- oder Stimmstörung, wo der größte Therapiebedarf besteht und was die Inhalte Ihrer Behandlung sein werden.Danach folgt in der Regel eine Einzelbehandlung je nach Ausprägung der Störung ein bis zweimal wöchentlich ca. 45 oder 60 Minuten.
In Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Symptomatik wird die Therapie kontinuierlich über den erforderlichen Zeitraum oder in Intervallen durchgeführt.